Liquiditätsplanung und Liquiditätsprüfung sind notwendig, um

  • neue Geschäfte sicher machen zu können
  • ohne das Risiko, sich wegen Eingehungsbetrugs strafbar zu machen
  • und ohne Risiko, die Insolvenz zu verschleppen (bei GmbH, UG, AG) und
  • ohne persönliche Haftung des Geschäftsführers (bei GmbH, UG, AG).

Es gibt zwar die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht -diese knüpft aber an mehrere Voraussetzungen. Daher müssen Sie mindestens zu drei Zeitpunkten die Liquidität prüfen(lassen)und dokumentieren:

  • I. Zahlungsfähigkeitsprüfung per 31.12.2019

Sie dürfen zu diesem Zeitpunkt nicht zahlungsunfähig gewesen sein.
Wenn sie zahlungsfähig  waren, wird vermutet, dass Sie bei Ausbruch der Corona-Krise durch diese Krise jetzt zahlungsunfähig geworden sind.

  • II. Zahlungsfähigkeitsprüfung: per heute

Sie müssen per heute prüfen, ob Sie zahlungs(un)fähig sind. Dies setzt voraus:

  1. Status per heute und
  2. Betrachtung der nächsten drei Wochen
    (neue liquide Mittel und neue fällige Verbindlichkeiten)

Wenn Sie in drei Wochen die festgestellte Zahlungsunfähigkeit nicht beseitigt haben, sind Sie insolvenzrechtlich betrachtet zahlungsunfähig.

  • III. Zahlungsfähigkeitsprüfung per 30.09.2020/31.3.2021

Das Gesetz zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, das im März 2020 in Kraft getreten ist, sieht (derzeit) vor, dass zum 30.09.2020 die Zahlungsfähigkeit wieder hergestellt werden muss. Sie müssen also prüfen/prüfen lassen, dass die per heute eingetretene Zahlungsunfähigkeit am 30.09. 2020 wieder beseitigt ist. Wenn diese Prüfung positiv ausfällt, dann müssen Sie nicht die Insolvenz einleiten und machen sich also nicht strafbar wegen Insolvenzverschleppung. Wenn Sie dies bis 30.09.2020 nicht plausibel darstellen können, müssen Sie die Insolvenz einleiten, wenn Sie keine Haftung und Strafe riskieren wollen. Der Gesetzgeber hat eine Verlängerung über den 30.09.2020 hinaus bis 31.3.2021 vorgesehen.

Wir haben für die Liquiditiätsprüfung speziell ein Schnellprüfungsverfahren mit Excel-Tool entwickelt, das Sie selbstständig bearbeiten können und/oder mit unserer Hilfe.

Wir beraten und begleiten Sie gerne.
Welche Tools haben wir für Sie?

  • Tool 1. Es zeigt nur drei Zeitpunkte an (per 31.12.2019; per heute; per 30.09.2020).
    Es ist kostenlos.
  • Tool 2 ergänzt Tool 1 um die einzelnen Monate bis zum 30.09.2020, damit die Liquidität bis dahin geplant werden kann. Das Tool ist kostenlos und wir versenden es, wenn wir Ihre Anschrift erhalten und Ihnen auch Werbung bezüglich Tool 3 anbieten zusenden dürfen.
  • Tool 3 enthält eine Controllingmöglichkeit mit einem Soll/Ist-Vergleich der Planungswerte in den Monaten bis 30.09.2020 und darüber hinaus und die Ergänzung, wie sich bestimmte Sanierungsmaßnahmen auswirken.

Liquiditätsprüfung und -planungen sind notwendig.
Jedes Unternehmen, das coronabedingte Einschränkungen hat, kann sich beraten lassen.
Beraterkosten (keine reine Rechtsberatung und keine reine Steuerberatung) können vom Bund gefördert werden.  Wir arbeiten mit registrierten Unternehmensberatern zusammen.

  • Wir helfen gerne bei der Liquiditätsprüfung und -planung.  
  • Wer plant, sorgt vor, 
  • hat dauerhaften Nutzen und 
  • Sicherheit.